GUTER RAT - 2010
 

19.08.2010 - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Verkehrsrecht - Ist das Anfertigen eines gemeinsamen Unfallberichtes sinnvoll?
Es kommt darauf an! Gründsätzlich ist die für den Unfallhergang beweisbelastete Partei durch Vorlage eines von beiden Unfallbeteiligten unterzeichneten „Unfallberichts“ im Vorteil. Erst wenn der Gegenpartei der Nachweis gelingt, dass der „Unfallbericht“ unrichtig ist, gilt wieder die beweisrechtliche Ausgangslage.

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kam einem Autofahrer zugute, der beim Verlassen einer Grundstücksausfahrt mit seinem Fahrzeug mit dem Pkw des vorfahrsberechtigten Beklagten kollidiert war. Die Unfallschuld war vor Ort strittig. Beide Unfallbeteiligten unterschrieben aber einen „Unfallbericht“. Hierin räumte der Beklagte ein, das haltende Fahrzeug schlecht erkannt zu haben („wegen verschmierter Scheiben“). Unter Vorlage dieser Urkunde machte der Autofahrer seinen Unfallschaden geltend. Das Gericht erkannte auf eine Quote von 75:25 zu seinen Gunsten.

Hinweis: Es muss davor gewarnt werden, nach einem Verkehrsunfall irgendwelche Schuldanerkenntnisse abzugeben. Das kann nicht nur zu prozessualen Nachteilen, sondern auch zu Problemen mit dem eigenen Versicherer führen. Vorliegend hat es aber dem Kläger geholfen seine Ansprüche gegen den Vorfahrsbereichtigten durchzusetzen, dies wäre ohne den Unfallbericht schwer geworden. Es kommt also immer auf die konkrete Unfallkonstellation an. Der scheinbar Schuldige sollte nichts unterschreiben und der eher schuldlose versuchen, die Beweise durch einen Unfallbericht zu sichern!
 
 
 

21.07.2010 - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Vertragsrecht Dr. Albrecht Dietze

Reiserecht- Was ist tun, wenn die Reise nicht hält was der Katalog verspricht?
Häufige Ärgernisse im Urlaub sind Katalogbeschreibungen, die eine Realität vorspiegeln, die in Wirklichkeit nicht existiert. Der „Meerblick“, der nur mit dem Fernglas möglich ist, das „aufstrebende Viertel“, welches aus vielen Baustellen besteht oder die „zentrale Lage“ zwischen Hauptverkehrsstraße und Marktplatz. Ebenfalls unbeliebt sind Insekten und Eidechsen im Hotelzimmer, Probleme bei der Essensversorgung, schlecht organisierte Ausflüge und mangelnde Sauberkeit im Hotel.

Wenn der Reisende glaubt, seine Reise sei mangelhaft, muss er bereits vor Ort handeln, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Dazu muss der Mangel nach Möglichkeit unter Zeugen dokumentiert und dem Reiseleiter vor Ort mitgeteilt werden. Der Veranstalter hat so die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen.

Sofern das Abhilfeverlangen scheitert, ist der Reisende berechtigt, den Reisepreis zu mindern. Neben dem Recht zur Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Reisevertrages - bei Unzumutbarkeit - kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Für die Geltendmachung der Rechte ist die Sicherung von Beweisen, (z.B. Fotos und Zeugen), dringend anzuraten. Ebenfalls sollten Namen von Ansprechpersonen, sowie die Inhalte der geführten Gespräche notiert werden.

Nach dem Urlaub müssen die Ansprüche innerhalb von einem Monat (!) gegenüber dem Reiseveranstalter angezeigt werden und bei nicht erfolgter Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden
 
 
 

28.06.2010 - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtsanwalt Dr. Albrecht Dietze

Verkehrsrecht - was passiert bei wie vielen Punkten?
Welcher Verkehrsverstoß mit wie vielen Punkten sanktioniert ist, lässt sich im Internet schnell herausfinden, z.B. über den Bußgeldrechner des AvD (http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/avd-bussgeldrechner/) den Sie auch über die Startseite unsere Homepage erreichen. Kaum jemand weiß, welche Konsequenzen sich bei welchem Punktestand ergeben. Aber nur wer rechtzeitig reagiert, kann die gefährlichen Punkte aktiv wieder abbauen.

Was passiert bei wie vielen Punkten?

- 1-8 Punkte: bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können einmal innerhalb von 5 Jahren 4 Punkte abgebaut werden
- 9-13 Punkte: bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können einmal innerhalb von 5 Jahren 2 Punkte abgebaut werden
- 8-13 Punkte: Verwarnung und Hinweis seitens der Behörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
- 14-17 Punkte: Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer vorgegebenen Frist (kein Punkteerlass / wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen) und Hinweis der Behörde, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird, und dass der Kraftfahrer zusätzlich zum Aufbauseminar freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und dadurch 2 Punkte abbauen kann
- 18 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Tag, an dem der Führerschein abgeliefert wird, vor einer Neuerteilung ist in der Regel eine positive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich
 
 
 

31.05.2010 - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Unternehmensrecht – Die Eintragung einer Marke, ist das sinnvoll?
Als Unternehmer sollten Sie das, was Ihren Kunden eine Vorstellung von Ihren Waren und Dienstleistung verschafft durch Anmeldung einer Marke schützen. Egal, ob Sie ausschließlich in Deutschland, in Europa oder in der ganzen Welt tätig sind - Ihre Produkte sollten geschützt sein.

Sobald die Eintragung beim deutschen Patent- und Markenamt erfolgt ist, kann der Inhaber einer Marke diese als Marketing-Instrument innerhalb Deutschlands nutzen. So kann er die Eigenschaften seiner Waren darstellen und seinen Waren ein Image zu geben. Außerdem ermöglicht dem Kunden erst die Marke eine Wiedererkennung der Ware oder Dienstleistung mit entsprechender Qualität und Güte unter den anderen, am Markt angebotenen Produkten.

Erst das Markenzeichen auf der Verpackung ermöglicht die Zuordnung der Ware zu einem bestimmten Unternehmen, mit dem der Kunde auch die konkrete Qualitätsvorstellung verbindet, die letztlich die Kaufentscheidung beeinflusst. Der Hersteller bestimmter Waren, der von seinen Kunden aufgrund seiner Qualität sehr geschätzt wird, ermöglicht so den Kunden die Wiedererkennung. Zudem erhält er durch die Marke als Ausschließlichkeitsrecht die Möglichkeit, “Trittbrettfahrern” zu verbieten, den mit einer bestimmten Qualität verbundenen Namen für sich selbst zu nutzen. Dies macht deutlich, wie wichtige die Eintragung einer Marke ist. Der Markeninhaber erhält somit ein in Deutschland geschütztes Alleinstellungsmerkmal.

Durch den Schutz der Marke schützt sich der Markeninhaber aber auch selbst. Würde die Benutzung eines schutzfähigen Zeichens aufgenommen, ohne zuvor eine Markeneintragung beim deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen, könnte ein Dritter das bereits in Benutzung befindliche, aber noch nicht registrierte Zeichen für sich schützen lassen. Dieser Dritte könnte später Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Benutzer des Zeichens geltend machen.
 
 
 

30.04.2010 - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Mietrecht - Wann hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht?
Gemäß § 536c Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Mängel der Mietsache beim Vermieter anzuzeigen. Den Vermieter trifft die Pflicht, die Mängel zu beseitigen. Tut er dies nicht, kann der Mieter die Mängel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen oder die Miete mindern.

Bevor der Vermieter die Mängel behebt, steht ihm ein Besichtigungsrecht zu. Nach der Rechtsprechnung ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter Terminsvorschläge zu unterbreiten. Geht der Mieter auf diese nicht ein, so kann Annahmeverzug eintreten und der Mieter kann dann von seinen Rechten keinen Gebrauch machen.

Vermietern ist deshalb zu raten, auf jede Mängelanzeige eines Mieters zu reagieren und dem Mieter sind drei Termine zur Besichtigung vorgeschlagen werden. Der Zugang dieses Schreibens sollte in jedem Fall dokumentiert werden.
 
 
 

03.04.2010 - Rechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht Katja Börner

Arbeitsrecht - Kündigung erhalten, was tun?
Sobald sie eine Kündigung erhalten haben müssen sich bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis danach noch besteht. Die Agentur für Arbeit kann das Arbeitslosengeld kürzen, wenn Sie zu lange warten.

Die Meldung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie keine Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen wollen, etwa weil Sie bereits eine Anschlussbeschäftigung haben.

Gegen die Kündigung können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Das Gericht hat zu prüfen, ob die Kündigung wirksam ist.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht sein, weil die Kündigung sonst wirksam wird –egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht. Diese Frist beginnt ab Zugang der Zugang der Kündigung zu laufen und das auch dann, wenn Sie im Urlaub oder im Krankenhaus sind.

Das Arbeitsgericht prüft, ob die Kündigungsfrist eingehalten ist und/oder ob ein ausreichender Grund für die Kündigung vorliegt.
Gegenüber Arbeitnehmern, für die das Kündigungsschutzgesetz gilt, ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat und diesen auch beweisen kann. Bei ordentlichen Kündigungen kommen hierfür betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe infrage. Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden sind, empfehlen wir wegen der laufenden Fristen schnell einen Termin zu vereinbaren und anwaltlichen Rat einzuholen.
 
 
 

18.03.2010 - Rechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht Katja Börner

Sozialrecht - Muss die Krankenkasse Hörgeräte voll bezahlen?
„ … in bestimmten Fällen schon“, d.h. auch über einen Festbetrag hinaus.

Bisher haben die Krankenkassen für Hörgeräte zumeist lediglich einen pauschalen Betrag (Festbetrag) gezahlt, obwohl die Kosten für z.B. ein digitales Hörgerät deutlich darüber lagen. Die Differenz musste aus eigener Tasche bezahlt werden.

Mit Urteil vom 17.12.2009 hat das Bundessozialgericht (BSG) diese Festbetragsregelungen der Krankenversicherung zur Hörgeräteversorgung in Frage gestellt. Ein nahezu ertaubter Versicherter hat für die Versorgung mit einem besonders hochwertigen digitalen Hörgerät gegen seine Krankenkasse einen weiteren Betrag i. H. v. 3.073 EUR geltend gemacht, nachdem diese lediglich einen Betrag von 987,31 EUR übernommen hatte.

Das BSG hat klargestellt, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen hat, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten.
Daran müssen dann aber auch die Festbeträge in der Hilfsmittelversorgung ausgerichtet sein. Hier ist jedoch festzustellen, dass für die Festbeträge oft ein geeignetes Hörgerät, das zum bestmöglichen Behinderungsausgleich führt, überhaupt nicht zu erwerben ist.
Festbeträge sind Höchstzuschüsse, die die Krankenkassen ihren Versicherten für bestimmte Hilfsmittel zahlen. Das BSG stellte diese Regelung als solche nicht in Frage. Sie dürfe die Leistungspflicht der Krankenkassen aber nicht begrenzen, wenn der Festbetrag für den Ausgleich «der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche». Ob das der Fall sei, richte sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten.
Eine Überprüfung der Festbetragsregelungen ist nach diesem Urteil, dass auch Auswirkungen für Versorgung anderer behinderter Kassenpatienten hat, angezeigt. Versicherte sollten gegenüber ihrer Krankenkasse auch die Kosten geltend machen, die bislang aufgrund der geltenden Festbeträge nicht übernommen worden sind.
 
 
 

15.02.2010 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Erbrecht - Wann ist ein Testament unwirksam?
1. - wenn eine vorher bindende Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen wurden!

Personen, die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserben bedacht sind, können nach dem Tode eines Ehegatten nicht mehr durch einen einseitigen Widerruf oder durch die Erbeinsetzung anderer Personen "enterbt" werden. Voraussetzung für die Bindungswirkung ist aber, dass die Verfügungen im Berliner Testament wechselbezüglich sind. Ob dies der Fall ist, ist eine Frage der Auslegung, wobei der Wortlaut, alle Nebenumstände, die allgemeine Lebenserfahrung und auch außerhalb der Urkunde stehende Umstände zu berücksichtigen sind.

2. – wenn es an der Testierfähigkeit fehlt!

Streitigkeiten über die Testierfähigkeit sind langwierig und teuer, weil oftmals ein ärztliches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Derjenige, der sich aus eine Testierunfähigkeit des Erblassers beruft, muss diese beweisen.

3. – wenn es an der Höchstpersönlichkeit bei der Testamentserrichtung fehlt!

Dr Erblasser muss seine Entscheidung selbst treffen. Einem Dritten (z.B. Ehefrau) darf diesbezüglich kein eigenes Ermessen eingeräumt werden. Über die Frage, wann eine testamentarische Delegierung der Entscheidungsgewalt an einen Dritten genau genug ist, gibt es eine Fülle von Urteilen, so dass die Entscheidung über die Wirksamkeit im Einzelfall zu entscheiden ist.

4. – wenn es an der erforderlicher Form mangelt!

Die gesetzlich vorgeschiebene Form mus eingehalten sein.

5. - wenn das Tetament wirksam anfochten wurde!

Ein wirksam angefochtenes Testament ist nichtig. Eine Anfechtung des Testaments kommt zunächst in Betracht, wenn der Erblasser bei Testamentserrichtung über den Inhalt der Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte. Die Erklärung der Anfechtung ist fristgebunden.

 
 
 

04.02.2010 - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Vertragsrecht - Wann liegt arglistiges Verschweigen eines Mangels vor?
Arglist ist nicht nur das Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern erfasst werden auch Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines „Fürmöglichhaltens“ und „Inkaufnehmens“ beruhen und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.

So muss der Verkäufer (oder Werkunternehmer) ungefragt auf die Umstände hinweisen die mit einer latenten Gefahr für die Kaufsache (oder das Werk) einhergehen und die der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf. (OLG Koblenz, 2 U 422/08)
 
 
 

25.01.2010 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Rico Uhlig

Familienrecht – Steht Vätern immer ein Sorgerecht zu?
Seit Dezember 2009 muss man diese Frage wohl mit „Ja“ beantworten. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde die in Deutschland bislang geltende Gesetzgebung, welche bei unehelichen Kindern nur den Müttern automatisch ein Sorgerecht zuerkannte, für rechtswidrig erklärt. Es ist daher in naher Zukunft eine gesetzliche Regelung zu erwarten, die sämtlichen Vätern, entweder automatisch oder auf Antrag hin die Beteiligung an der elterlichen Sorge ermöglichen wird.
 
 
 

10.01.2010 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Mietrecht - Darf der Mieter auf die Frage des Vermieters nach seinem Einkommen lügen?
Nein, lügt der Mieter bei der Angabe seines Einkommens, so darf sein Vermieter ihm auch dann fristlos kündigen, wenn er bereits zwei Jahre lang die Miete pünktlich gezahlt hat. Das hat das Landgericht München I entschieden. Weil der Vermieter von Gesetzes wegen berechtigt sei, derartige Zahlen abzufragen, müsse der Mieter auch wahrheitsgemäß antworten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so täusche er den Vermieter arglistig.
 
 
 
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