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VERKEHRSRECHT |
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Ausgangssituation
Die Ausgangsituation nach einem Unfall
Jeder Autofahrer ist statistisch gesehen alle 5 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dieser ist oft mit erheblichen Schäden am Pkw und möglicherweise auch Verletzungen der Fahrzeuginsassen verbunden. Schuld, Nichtschuld oder Teilschuld, das ist dann immer die entscheidende Frage. Was für Sie möglicherweise eindeutig erscheint, kann juristisch viel komplizierter sein. Zudem hängt bei der späteren Beurteilung der Schuldfrage viel vom eigenen Verhalten ab, auch schon am Unfallort.
Tipp: Keine spontanen Schuldbekenntnisse am Unfallort!
So Sie sich nicht absolut sicher sind, welche Erklärung abgegeben werden können und welche nicht, raten wird Ihnen vorerst keine Angaben zur Sache zu machen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man sich nach Einholung fachkundigen Rates allemal noch zur Sache äußern. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es jedoch erforderlich, die oftmals notwendigen Maßnahmen zur Schadensregulierung schnell in die Wege zu leiten. Auch ist es sinnvoll, sich hinsichtlich des Verhaltens gegenüber der Polizei und der eigenen Haftpflichtversicherung mit einem Anwalt zu beraten.
Tipp: Anwaltlichen Rat einholen!
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Die Regulierungspraxis der Versicherungen
Die "Schadensregulierung" der Versicherungen
Die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen versuchen regelmäßig, den Schaden direkt mit dem Geschädigten zu regulieren, um – wie sie argumentieren – dadurch Kosten zu sparen und den Schaden vergleichsweise niedrig zu halten. Dabei wird von vielen Versicherungen in der Öffentlichkeit der Anschein erweckt, als ob der durch den Unfall eingetretene Schaden dann höher würde, wenn Rat bei dritter Stelle, z.B. bei Anwälten oder Sachverständigen, eingeholt wird. Das ist so jedoch nicht richtig. Der Schaden kann ohne Einschaltung eines Anwaltes oder Sachverständigen nur deshalb geringer ausfallen kann, weil gerade wegen des fehlenden Rates nicht alles das von der Versicherung reguliert werden muss, was dem Geschädigten nach dem Versicherungsvertrag bzw. nach Recht und Gesetz zusteht. Wenn Versicherungen versuchen Ihre Kosten niedrig zu halten, indem Anwälte und Sachverständige aus der Regulierung herausgehalten werden, besteht zumindest die Gefahr, dass Ratschläge zum Nachteil des Geschädigten gegeben werden, dessen Befolgung nur deshalb weniger kostet, weil der Rat von demjenigen gegeben wird, der schlussendlich den Schaden bezahlen muss.
Tipp: Fachkundigen Rat einholen!
Gängige Praxis ist es, den Haftpflichtschaden durch die Kfz-Werkstatt regulieren zu lassen. Dabei besteht für den Geschädigten die Gefahr bei einer "Falschberatung" finanzielle Einbußen zu erleiden. Während ein mit der Schadensregulierung beauftragter Rechtsanwalt im Falle der Falschberatung für den Schaden haftet, wird es für den Geschädigten schwierig sein, gegen die Kfz-Werkstatt einen Anspruch durchzusetzen. Diese wird die Schadensregulierung nur als unverbindliche "Gefälligkeit" ansehen, für welche sie nicht einstehen muss.
Tipp: Die Werkstatt soll den Schaden reparieren und nicht regulieren!
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Schadenersatzansprüche
Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten
Gemäß § 249 BGB hat der derjenige, der den Unfall verschuldet hat und folglich zum Schadenersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, die eintrittspflichtige Versicherung muss alle Schäden regulieren.
Tipp: Vor Abgabe rechtlich relevanter Erklärungen fachkundigen Rat einholen!
Hierzu gehören vor allem die Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Anwaltskosten sowie Auslagen und Schmerzensgeld.
Tipp: Notieren Sie sich alle Schadenspositionen sorgfältig!
Der mit der Schadensregulierung beauftragte Rechtsanwalt treibt durch seine Tätigkeit nicht den Schaden in die Höhe, sondern sorgt nur dafür, dass dem Geschädigten durch den Unfall keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen. Wer weist den Geschädigten sonst darauf hin, welches Schmerzensgeld z. B. zu erstatten ist. Gewiss nicht etwa der Versicherer, der zahlen soll, jedoch nur ein wirtschaftliches Interesse daran hat, den Schaden so niedrig wie möglich zu halten
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Anwaltskosten
Die Anwaltskosten als Schadensposition
Sicher kostet auch der anwaltliche Rat bzw. die anwaltliche Tätigkeit Geld. Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Höhe des Schadens und werden nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Da der Geschädigte jedoch einen Rechtsanspruch auf anwaltlichen Rat bzw. dessen Tätigkeit hat, gehören die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Schadensregulierung zum Schaden und werden dem Gesamtschaden hinzugerechnet, so dass die vergleichsweise geringen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit von der Haftpflichtversicherung des Schädigers mit bezahlt werden müssen. Verständigen sich die Unfallbeteiligten auf eine Haftungsquote, d.h. der Schaden wird je nach dem Grad des Anteils des Verschuldens geteilt, werden die Anwaltskosten ebenfalls jeweils wechselseitig anteilig von den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen erstattet.
Darüber hinaus verfügen viele Autofahrer erfreulicherweise über eine Rechtsschutzversicherung. Diese ist für die Schadensregulierung immer dann wichtig, wenn eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht möglich und wegen des Schadens ein Rechtsstreit vor Gericht zu führen ist. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und die Einholung der erforderlichen Deckungszusage wird von uns für Sie mit erledigt, ohne dass Ihnen hierfür Kosten entstehen.
Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar, eine Rechtsschutzversicherung aber nicht abgeschlossen ist und der Geschädigte nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt um einen Prozess zu führen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Wird ein solcher Antrag positiv entschieden, so übernimmt der Staat die Kosten des Rechtsstreits.
Tipp: Rechtsschutzversicherung abschließen!
AvD-Bußgeldrechner
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