MIET- & PACHTRECHT
 

Wer hat Rechte?

Mieter im rechtlichen Sinn ist nur, wer auch auf dem Mietvertrag unterschreibt. Die Ausnahme: Bei Ehepaaren reicht die Unterschrift eines Partners. In diesem Fall sollten aber beide als Mieter im Vertrag stehen.

Wichtig bei Wohngemeinschaften und Untervermietung: Rechte und Pflichten als Mieter hat nur, wer den Vertrag mit dem Hauptvermieter abschließt. Untermieter oder Dauergäste müssen raus, wenn der Vermieter kündigt.

 

Miete zu hoch?

Wegen zu hoher Miete kann man seinen Vermieter nur schwer verklagen. Bis zu 20 Prozent über dem üblichen Mietpreis kann er ungestraft fordern („Kappungsgrenze”).

Ob der Mietpreis angemessen ist, sollte man deshalb vor Vertragsabschluss prüfen. Auskunft über die ortsübliche Miete gibt der Mietspiegel. Informationen bekommt man bei der Stadt, dem örtlichen Mietervereinen oder aus dem Internet.

 

Staffelmiete?

Die Staffelmiete legt fest, zu welchen Zeitpunkten die Miete um welchen Betrag steigt. Der Vermieter muss bei den einzelnen Staffeln weder die Kappungsgrenze von 20 Prozent noch die ortsübliche Vergleichsmiete beachten.

Ist eine Staffelmiete vereinbart, sind während dieser Zeit alle anderen Mieterhöhungen (z.B. wegen Modernisierung) ausgeschlossen.

 

Kaution in Raten?

Der Vermieter darf maximal drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Ist eine Nettokaltmiete vereinbart, bezieht sich die Kautionspflicht nur auf den Mietzins, nicht auf die Betriebskosten. Unzulässig ist, wenn der Vermieter zusätzlich zur Bar-Kaution noch eine Bankbürgschaft verlangt oder umgekehrt.

Zahlt der Mieter die Kaution in bar, kann er das in drei gleichen Raten. Klauseln, nach denen sofort die gesamte Kaution fällig ist, sind unwirksam.

 

WG - Einer für alle?

Haben alle Mieter einer Wohngemeinschaft den Mietvertrag unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Außerdem haftet jeder für die volle Miete: Der Vermieter kann von einem Mitbewohner die gesamte Miete fordern. Dem bleibt es dann selbst überlassen, sich mit den übrigen Mietern zu einigen.

Zahlt ein WG-Bewohner die ganze Miete von seinem privaten Konto aus, sollten sich die anderen Mitmieter unbedingt vergewissern, dass das Geld auch beim Vermieter ankommt.

 

Wohnfläche zu klein?

Die Wohnfläche sollte im Vertrag genannt sein. Stellt sich nämlich heraus, dass die Wohnung kleiner ist als angegeben, kann die Miete entsprechend verringert oder der Vertrag gekündigt werden. Fehlt die Quadratmeterangabe im Mietvertrag, gilt die tatsächliche Größe der Wohnung. Aber auch wenn die Wohnfläche angegeben wurde, muss der Mieter Abweichungen von bis zu 10 Prozent akzeptieren.

Ist die Wohnung laut Vertrag 100 Quadratmeter groß, muss der Mieter auch eine Wohnfläche von nur 90 Quadratmeter zum vereinbarten Mietpreis hinnehmen.

 

Feste Vertragslaufzeit?

Feste Laufzeiten in Mietverträgen sind riskant: Der Mieter muss dann so lange zahlen, auch wenn er sich die Wohnung wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Jobwechsel nicht mehr leisten kann.

In diesen Fällen kann der Mieter aber versuchen, vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung zu bekommen. Besser sind Mietverträge ohne Laufzeit, die sind jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar.

 

Kleinreparaturen?

Oft muss sich der Mieter vertraglich verpflichten, Schönheitsreparaturen in der Wohnung selbst zu übernehmen. Ein starrer Fristenplan ist unzulässig. Die Renovierungsfristen gelten aber, wenn Sie im Mietvertrag mit dem Zusatz „in der Regel“ relativiert werden (Küche, Bad, Duschen alle 3 Jahre; Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele, Toiletten alle 5 Jahre; sonstige Nebenräume alle 7 Jahre).

Auch die Kosten für andere kleinere Reparaturen darf der Vermieter auf den Mieter abwälzen. Allerdings nur bis zu einer Höhe von etwa 80 Euro.

 

Verbot für Kleintiere?

Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Am besten ist es, das schon bei Vertragsschluss mit dem Vermieter zu besprechen. Die unerlaubte Tierhaltung kann dagegen (nach mehreren Abmahnungen) Grund für eine fristlose Kündigung sein. Auf keinen Fall darf der Vermieter Haustiere generell ablehnen. Als Mieter darf man deshalb davon ausgehen, dass der Vermieter seine Zustimmung erteilt. Im Einzelfall könnte aber zum Beispiel die Haltung eines Rottweilers in einer Ein-Zimmer-Wohnung verboten sein.

 

Provision?

Lässt man einen Makler die passende Wohnung suchen, wird in der Regel eine Provision fällig. Diese darf höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

Der Mieter muss den Makler aber nur bezahlen, wenn die Provision vorher vertraglich vereinbart wurde und der Makler tatsächlich erfolgreich vermittelt hat. Darüber hinaus darf die Wohnung keine Sozialwohnung oder sonst wie preisgebunden sein. Die Provision entfällt auch, wenn der Vermittler gleichzeitig der Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung ist.

 
Unternehmensrecht  
Arbeitsrecht  
Verkehrsrecht  
Vertragsrecht  
Strafrecht  
Ehe- & Familienrecht  
Erbrecht  
Miet- & Pachtrecht  
  Wer hat Rechte?
  Miete zu hoch?
  Staffelmiete?
  Kaution in Raten?
  WG - Einer für alle?
  Wohnfläche zu klein?
  Feste Vertragslaufzeit?
  Kleinreparaturen?
  Verbot für Kleintiere?
  Provision?
Nachbarrecht  
Sozialrecht  
Fahrradrecht  
AvD-Bußgeldrechner  
Kanzlei Olbernhau

Rechtsanwalt Dr. Albrecht Dietze
- Fachanwalt für Verkehrsrecht -
Rechtsanwältin Katja Börner *
- Fachanwältin für Sozialrecht -
Markt 1
09526 Olbernhau

Tel.: 03 73 60/2 04 70
Fax:  03 73 60/2 04 71

dietze@anwaltskanzlei-dietze.de boerner@anwaltskanzlei-dietze.de

Kanzlei Zschopau

Rechtsanwalt Rico Uhlig
- Fachanwalt für Familienrecht -
Rechtsanwalt Veikko Bartsch *
Altmarkt 8
09405 Zschopau

Tel.: 0 37 25/34 48 70
Fax:  0 37 25/3 44 87 29

uhlig@anwaltskanzlei-dietze.de
bartsch@anwaltskanzlei-dietze.de

* angestellte Rechtsanwälte

Bürozeiten

Mo.-Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 14:00 Uhr

 
 
   
Kanzlei Rechtsgebiete Service Guter Rat Mandat Impressum  
  Unternehmensrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Strafrecht
Ehe- & Familienrecht Erbrecht Miet- & Pachtrecht Nachbarrecht Sozialrecht Fahrradrecht AvD-Bußgeldrechner
2006 Dr. Albrecht Dietze