Olbernhau: 03 73 60/2 04 70     Zschopau: 0 37 25/34 48 70
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr (Zschopau Mi. nur bis 12:00 Uhr), Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
Dietze und Partner 2014

ANWALTCARD

Mit der AnwaltCard steht ausgewählten Mandanten ein Beratungsangebot zur Verfügung, mit welchem schnell, kompetente Rechtsberatung sehr preiswert in Anspruch genommen werden kann. Mit dem Erwerb der AnwaltCard kommt ein zeitlich unbefristeter Beratungsvertrag mit der Kanzlei Dietze - Rechtsanwälte zustande, wobei im Unterschied zu anderen Beraterverträgen das vorher festgelegte Anwaltshonorar erst dann von Ihrem Guthaben abgebucht wird, wenn es tatsächlichen Beratungsbedarf gibt. Bei Interesse informieren wir sie gern.


Wenn es um ihr Recht geht, ist ein schneller und kompetenter anwaltlicher Rat oftmals das Wichtigste. Rechtsstreitigkeiten werden in unserer heutigen Zeit immer häufiger und können jeden treffen. Wird ein Prozess verloren kostet das Zeit, Nerven und vor allem: viel Geld! Und auch die Anwalts- und Gerichtskosten können dann schnell ein kleines Vermögen ausmachen. Nach unserer Vorstellung ist das traditionelle Bild des hauptsächlich vor Gericht tätigen Anwalts überholt. Der zunehmende „Paragraphen-Dschungel“, welcher zwangsläufig zu einer fortschreitenden Verrechtlichung des Alltags führt, erfordert heutzutage Anwälte die ihren Mandanten mehr als sachkundige Berater zur Seite stehen und nicht ausschließlich Streithelfer im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind. Als Partner, die rechtliche Probleme bereits im Vorfeld durch fachkundige Beratung zu vermeiden versuchen, können wir dazu beitragen, Ihnen langwierige, kostenintensive und nervenaufreibende Prozesse zu ersparen. Es ist wie in der Medizin: „Vorbeugen ist besser als Heilen“ und Vorbeugen ist auch kostengünstiger! Gleichwohl schrecken die vermeintlich hohen Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlichen Rates viele davon ab, sich rechtzeitig umfassend zu informieren und verzichten darauf ihr Recht einzufordern oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe richtig zu verteidigen. Ein erheblicher finanzieller Schaden ist dann oft die Folge.
Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten zu denen bereits ein Vertrauensverhältnis besteht mit der Anwaltcard ein Beratungsprodukt an, welches es Ihnen ermöglicht schnell, kompetente Rechtsberatung preiswert in Anspruch zu nehmen. Mit Erhalt der AnwaltCard kommt ein zeitlich unbefristeter Beratungsvertrag mit der Kanzlei Dietze - Rechtsanwälte zu Stande, wobei im Unterschied zu anderen Beraterverträgen das vorher festgelegte Anwaltshonorar erst dann von Ihrem Guthaben abgebucht wird, wenn es tatsächlichen Beratungsbedarf gibt.
Für einen vergleichsweisen geringen Festbetrag erhalten Sie 4 mündliche oder schriftliche Beratungen in allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten. Der AnwaltCard-Beratungsvertrag ist beliebig oft verlängerbar. Bitte beachten Sie aber, dass Sie als Inhaber der AnwaltCard ausschließlich Beratungsleistungen erhalten und anfallende Honorare für die außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit nicht mit umfasst sind. Wenn Sie uns nach erfolgter Beratung insoweit mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, erfolgt selbstverständlich keine Abbuchung der Beratungspauschale von Ihrer Anwaltcard.
Wer benötigt die AnwaltCard? Die AnwaltCard ist ausschließlich für Unternehmer gedacht, die in ihrer täglichen Arbeit schon das eine oder andere Mal festgestellt haben, das rechtlicher Beratungsbedarf besteht und für die absehbar ist das das auch in Zukunft so sein wird. Da sich Unternehmer insoweit regelmäßig nicht über eine Rechtsschutzversicherung absichern können, ist die AnwaltCard eine Chance um das Risiko im Alltag in eine „Rechtsfalle“ zu tappen, zu begrenzen.
10 gute Gründe warum Sie sich für die AnwaltCard entscheiden sollten: - schneller, kompetenter Rechtsrat - keine langen Wartezeiten für Besprechungstermine - schnellstmöglicher Rückruf bei Unerreichbarkeit - sehr preiswerte Form anwaltlicher Dauerberatung - vertrauter, bekannter Ansprechpartner im Problemfall - keine Kosten, wenn keine Inanspruchnahme erfolgt - Beratung in allen Rechtgebieten unseres Tätigkeitsbereiches - keine Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln - streitwertunabhängige, klare und faire Kostenregelung - keine Beratung und Vertretung von Gegnern
Wenn Sie sich für die AnwaltCard entschieden haben, erhalten Sie von uns einen Vertrag, der Sie berechtigt ohne zeitliche Befristung 4 Beratungen zum vereinbarten Honorar in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dann nach Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende Kostenrechnung. Wenn Sie dann rechtliche Probleme haben rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin. Nennen Sie Ihren Namen und verweisen Sie auf Ihre AnwaltCard. Nach durchgeführter Beratung buchen wir einen Teilbetrag von ihrem Guthaben ab und notieren uns Zeitpunkt und Gegenstand der Beratung. Nach der 4. Beratung informieren wir Sie über die erbrachten Leistungen und Sie können entscheiden, ob Sie den Vertrag verlängern wollen, oder nicht. Mehr Fair geht nicht.
 
MANDANTEN-INFORMATION
Um unseren Mandanten einen "Vorsprung durch Wissen" zu sichern, informieren wir laufend zu interessanten und aktuellen Rechtsfragen aus den von uns schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebieten. Diese Informationen finden Sie hier auf der Homepage und auf unserer Facebook-Seite. Zusätzlich versenden wir auch Informationen auf dem Postweg, die dann auch hier online nachzulsen sind.
RECHTSSCHUTZ
Zunehmend besteht die Möglichkeit das finanzielle Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung durch Rechtsschutzversicherungen einzugrenzen. Allerdings ist es ein weit verbreiteter Irrtum, die Rechtsschutzversicherung zahle jeden Besuch beim Anwalt und übernehme jeden Prozeß. Es empfiehlt sich daher im Vorfeld der Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe den Versicherungsschutz abzuklären.
ANWALTCARD
Mit der AnwaltCard steht ausgewählten Mandanten ein Beratungsangebot zur Verfügung, mit welchem schnell, kompetente Rechtsberatung sehr preiswert in Anspruch genommen werden kann. Mit dem Erwerb der AnwaltCard kommt ein zeitlich unbefristeter Beratungsvertrag mit der Kanzlei Dietze - Rechtsanwälte zustande, wobei im Unterschied zu anderen Beraterverträgen das vorher festgelegte Anwaltshonorar erst dann von Ihrem Guthaben abgebucht wird, wenn es ...
ANWALTJOKER
Kostengünstige Erstberatung – warum das? In Bußgeldverfahren, oder Verkehrsstrafsachen ist die Situation oft die Gleiche: Der Mandant kommt in die Kanzlei, nachdem er schon selbst Erklärungen gegenüber der Polizei abgegeben hat. Nicht selten hat er sich dabei "schon um Kopf und Kragen" geredet – seine Chancen deutlich verschlechtert und, da nun nichts mehr zu gehen scheint, wird ein Anwalt konsultiert. Auf Nachfrage wird dann...
BUSSGELDRECHNER

Geblitzt? Wer wissen will, ob Punkte oder Fahrverbot drohen und wie hoch die Geldbuße ist, kann dies hier schnell ermitteln. Gern prüfen wir ob die Messung ordnungsgemäß erfolgte oder sich Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Verteidigung ergeben. Wichtig ist, machen Sie keine Angaben im Rahmen der Anhörung, wir beantragen zunächst Akteneinsicht und stimmen danach mit ihnen die weitere Verfahrensweise ab.

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Kanzlei Olbernhau
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Dietze
- Fachanwalt für Verkehrsrecht -
Markt 1
09526 Olbernhau

Tel.: 03 73 60/2 04 70
Fax:  03 73 60/2 04 71

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Rechtsanwalt Rico Uhlig
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